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Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung oder eine andere öffentlich empfohlene Maßnahme der spezifischen Prophylaxe einen Gesundheitsschaden erleidet, kann einen Antrag auf Versorgung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen stellen. Das örtliche Gesundheitsamt berät bei der Antragstellung.