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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie "Wald und Forstwirtschaft" (FRL WuF/2023), Nr. 03803

Ziel der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder und Schutz der Naturgüter im Wald.

Daher gilt es,

  • eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu unterstützen
  • strukturelle Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Privatwald durch besitzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ) zu überwinden sowie
  • Waldflächen durch Erstaufforstung zu vermehren.

Zuwendungsfähige Maßnahmen nach Richtlinie Teil I - ELER-Mittel (EU):

  • Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Früherkennung von Waldbränden sowie von Löschwasserentnahmestellen

Zuwendungsfähige Maßnahmen nach Richtlinie Teil II - GAK-Mittel (Bund)

  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Zusammenfassung Holzangebot, Waldpflegeverträge,Professionalisierung, Mitgliederinformation und -aktivierung und Projektmanagement)
  • Erstaufforstung
  • Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen (Waldschutzmaßnahmen)
  • Waldumbau
  • Forstwirtschaftlicher Wegebau