Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie "Wald und Forstwirtschaft" (FRL WuF/2023), Nr. 03803
Ziel der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder und Schutz der Naturgüter im Wald.
Daher gilt es,
- eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu unterstützen
- strukturelle Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Privatwald durch besitzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ) zu überwinden sowie
- Waldflächen durch Erstaufforstung zu vermehren.
Zuwendungsfähige Maßnahmen nach Richtlinie Teil I - ELER-Mittel (EU):
- Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Früherkennung von Waldbränden sowie von Löschwasserentnahmestellen
Zuwendungsfähige Maßnahmen nach Richtlinie Teil II - GAK-Mittel (Bund)
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Zusammenfassung Holzangebot, Waldpflegeverträge,Professionalisierung, Mitgliederinformation und -aktivierung und Projektmanagement)
- Erstaufforstung
- Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen (Waldschutzmaßnahmen)
- Waldumbau
- Forstwirtschaftlicher Wegebau