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Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob Sie das erforderliche pädagogische , organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind. Dies geschieht durch die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in allen nichthandwerklichen Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Ausbildungsberechtigung wird geprüft

  • vor erstmaliger Ausbildung,
  • bei jeder weiteren Ausbildung in den darauffolgenden Jahren,
  • bei Erweiterung des Ausbildungsangebotes auf einen anderen Ausbildungsberuf,
  • bei Änderung der Gesetzeslage. (Im Leika kein Verweis darauf, dass das so noch aktuell ist)