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Antrag auf Zulassung als Klassifizierer für die Einreihung von Schlachtkörpern in Handelsklassen nach § 4 Fleischgesetz (FlG)

Um als Klassifizierer tätig sein zu können, benötigen Sie eine entsprechende Zulassung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.