Inhalt

Allgemeine Information

Unter Restabfall versteht man den Abfall aus Haushalten und Gewerben, der durch Verunreinigung oder Vermischung keiner anderen getrennt gesammelten Abfallfraktion mehr zugeordnet werden kann.

Nicht zum Restabfall gehören beispielsweise Wertstoffe wie Glas, Pappe, Papier, Kunstoffverpackungen oder Schadstoffe wie Batterien, nicht getrocknete Farben und Lacke, Säuren und Laugen.

Restabfall wird über den Restabfallbehälter (schwarze Tonne) oder über kommunale Restabfallsäcke entsorgt.