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Amtliche Lebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient in ihrer Gesamtheit dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung beim Verkehr mit Lebensmitteln einschließlich Trinkwasser, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Schwerpunkte sind dabei:

  • Durchführung von risikoorientierten amtlichen Hygienekontrollen in Betrieben auf allenProduktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
  • Risikoorientierte Probenahme auf der Grundlage von Probenplänen
  • Entnahme von amtlichen Verdachtsproben bei Auffälligkeiten oder Abweichungen von der normalen Verkehrsauffassung • Probenahme auf der Grundlage spezieller Überwachungsprogramme (z. B. Monitoring-Programme)
  • Durchführung von Beratung von Gewerbetreibenden im Umgang mit Lebensmitteln hinsichtlich Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften
  • Ermittlungen und Überprüfungenim Zusammenhang mit vermuteten Lebensmittelinfektionsgeschehen in Gemeinschaftspflegeeinrichtungenwie Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Annahme und Bearbeitung von verschiedensten Verbraucherbeschwerden und Entgegennahme oder Bearbeitung von Beschwerdeproben

Für Fragen und Probleme beim Umgang mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen stehen die Lebensmittelkontrolleure/innen des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes jederzeit gern zur Verfügung.