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Allgemeine Informationen

Die Versammlungsbehörde ist sachlich und örtlich zuständig für die Durchführung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge.

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Ein Aufzug ist eine sich fortbewegende Versammlung. Die Teilnahme darf nicht auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt sein.

Grundsätzlich gilt: Eine Versammlung bedarf keiner Genehmigung. Die Anzeige dient lediglich dem Zweck, dass sich die Behörden auf die mit der Versammlung einhergehende Situation vorbereiten können, um eventuelle Gefahren zu vermeiden.