Inhalt

Amtliche Trichinenuntersuchung

Für die Tierarten

  • Hausschwein
  • Pferd
  • Nutria
  • Wildschwein
  • Dachs
  • Waschbär

besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen („Trichinen“).

Dies muss berücksichtigt werden, Details sind mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden.

Im Geoportal des Vogtlandkreises sind Zuständigkeitsregelungen auch abrufbar, des Weiteren steht für Nutzer mobiler Endgeräte (Smartphone oder Tablet) der QR-Code zur Verfügung.

QR_Code Geoportal Fleischuntersuchungsbezirke
 

Für weitere Details stehen Ihnen unser Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Vogtlandkreises jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Jäger des Vogtlandkreises finden die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung der erlegten Wildschweine sowie die Ergebnisse der ASP-Untersuchung hier.

Für die Jäger gibt es folgende Schulungsangebote.