Wenn Sie als Studienbewerber / Studienbewerberin aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Island, Liechtenstein, Norwegen - kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten, oder bei Hochschulstart.
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