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Allgemeine Informationen

Jedermann hat das Recht öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch für jede Partei oder Vereinigung, welche nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Ein Aufzug ist eine sich fortbewegende Versammlung. Die Teilnahme darf nicht auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt sein.

Grundsätzlich gilt: Eine Versammlung bedarf keiner Genehmigung, unterliegt jedoch der Anzeigepflicht. Die Anzeige ist erforderlich, damit sich die Behörden auf die mit der Versammlung einhergehende Situation vorbereiten können, um eventuelle Gefahren auszuschließen.