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Allgemeine Informationen

Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich. Diese Erlaubnis, welche in der Regel für 5 Jahre gültig ist, wird benötigt zur Ausübung folgender Tätigkeiten: Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderladerschießen und Böllern.