Inhalt

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

  • wenn Sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen),
  • wenn Sie einander heiraten oder
  • soweit Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie im Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.
Tipp: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.