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Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Die Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Sie sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht und dürfen für gewerbliche Zwecke nicht verwendet werden. Die Zulassung kann für ein Fahrzeug mittels "H-Kennzeichen" erfolgen oder für mehrere Fahrzeuge ein rotes "07-Kennzeichen" (maximal 10 Fahrzeuge) beantragt werden.

Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,00 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,00 für alle übrigen Fahrzeuge.

Hinweis! Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.