Inhalt

Das rote Oldtimerkennzeichen kann für Fahrzeuge ausgegeben werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden, weitestgehend dem Original entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und nicht für den täglichen Gebrauch sind.

Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen und einer Ziffernfolge, beginnend mit "07".

Die Verwendung dieses Kennzeichens durch die Halterin oder den Halter ist allerdings auf folgende Fälle eingeschränkt:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,00 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,00 für alle übrigen Fahrzeuge.