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Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt (auch bei z.B. Schenkung oder Leasing-Rückgabe), ist der bisherige Halter oder dessen Vertreter dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

Es wird dem bisherigen Halter des Fahrzeuges im Fall des Verkaufs oder einer Schenkung dringend empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den neuen Eigentümer selbst abzumelden. Ist der neue Eigentümer mit der Zulassung des Fahrzeuges auf eine andere Person säumig, können dem alten Besitzer Nachteile entstehen. 

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