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Saisonkennzeichen sind in erster Linie für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Eigentümer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige Außerbetriebsetzen und Wiederanmelden ersparen.

Als Halter legen Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten (Betriebszeitraum). Außerhalb dieses Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen stehen, sondern muss sich auf privaten Grundstücken (zum Beispiel in einer Garage) befinden. Bei Erlöschen des Versicherungsschutzes, auch im Ruhezeitraum, ist das Fahrzeug unverzüglich abzumelden.

Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruch angegeben. Zum Beispiel bedeutet 05 / 11, dass das Fahrzeug von Mai bis November benutzt werden darf. Außerhalb des Betriebszeitraums ruht der Versicherungsschutz und auch die Beitragspflicht.

Autor: Tom Hörl