Inhalt

Meldung als Lebensmittelunternehmer beim
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs dem LÜVA zwecks Eintragung zu melden.

Dafür kann das nebenstehende Formblatt verwendet werden. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben an das LÜVA zurückzuschicken (per Fax, per-E-Mail, per Post).