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Mit der Verbraucherbeschwerde hat der Bürger die Möglichkeit, auf aus seiner Sicht bestehende Mängel hinzuweisen. Mängel können bei Lebensmitteln einschließlich Getränken, Tabakwaren, Kosmetikartikeln und Bedarfsgegenständen bestehen oder es werden Hygienemängel in Einrichtungen der Lebensmittelherstellung bzw. beim Lebensmittelverkauf (Lebensmittelhandel) vermutet.

Nach Möglichkeit sollten Sie sich bitte zunächst direkt an den Verkäufer wenden.

Wenn die Reklamation keine Beachtung findet, sich vermutete Mängel häufen oder wenn gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel aufgetreten sind, sollten sie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informieren.