Hinweis: ab dem 01.02.2024 stehen für die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion keine Bundesmittel zur Verfügung. Es kann nur eine anteilige Förderung aus Landesmitteln des Freistaates Sachsen erfolgen.
Damit halbieren sich die nachstehend aufgeführten Höchstsätze gemäß Richtlinie Familienförderung vom 06.07.2023 (RL Familienförderung).
Der Freistaat Sachsen kann auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten der ersten vier Kinderwunschbehandlungen gewähren. Gefördert werden In-Vitro-Fertilisations(IVF)- und Intrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI)- Behandlungen.
Konditionen (Bundes- und Landesförderung)
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Ehepaare
Höhe:
bis zu 50% des Eigenanteils
Höchstbetrag:
- für die 1. bis 3. IVF-Behandlung je EUR 750,00
- für die 1. bis 3. ICSI-Behandlung je EUR 900,00
- für die 4. IVF-Behandlung EUR 1.600,00
- für die 4. ICSI-Behandlung EUR 1.800,00
Paare
Erster bis dritter Versuch
Höhe:
bis zu 25% des Selbstkostenanteils beim 1. bis 3. Versuch
Höchstbetrag:
- für die IVF-Behandlung je EUR 750,00
- für die ICSI-Behandlung je EUR 900,00
Vierter Versuch
Höhe:
bis zu 50% des Selbstkostenanteils
Höchstbetrag:
- für IVF-Behandlung EUR 1.600,00
- für ICSI-Behandlung EUR 1.800,00
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.