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Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht - vergleichbar mit dem BAf­öG - unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vor, wenn Sie sich über die Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden wollen.

Die Förderung nach dem AFBG, auch bekannt unter "Aufstiegs-BAfö­G" (vormals "Meister-BAfö­G"), ist für Maßnahmen gedacht, mit denen Sie sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereiten. Anders als das BAföG für Studierende können Sie die Aufstiegsförderung ohne Altersbeschränkung wahrnehmen.

Heizkostenzuschuss für Aufstiegs-BAföG-Empfänger

Nähere Auskünfte zum Heizkostenzuschuss erhalten Sie unter "Weiterführende Informationen".

Was wird gefördert?

Lehrgänge öffentlicher und privater Träger zur Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss als

  • Handwerks- und Industriemeister*,
  • Erzieher, Techniker,
  • Fachkaufmann,
  • Betriebswirt

oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.

Welche Leistungen beinhaltet die Förderung?

  • Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Unterhaltsbeitrag (einkommens- und vermögensabhängig)
  • Familienkomponente
    • Unterhaltszuschläge für jedes Kind
    • Zuschuss für Alleinerziehende

Unterhaltsbeitrag und -zuschläge können Sie nur bei Vollzeitfortbildungen erhalten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aufzunehmen.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Bund und die Länder.

Hinweis: Sollten Sie bereits an einer anderen Aufstiegsfortbildung teilgenommen haben, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihnen keine Leistungen mehr nach dem AFBG zustehen - vorausgesetzt, Sie haben die bisherige Fortbildung nicht auch schon mit Leistungen nach dem AFBG finanziert.

Konditionen

Art der Förderung

  • zinsvergünstigtes Darlehen für den Maßnahmebeitrag 50 %
  • Zuschuss für den Maßnahmebeitrag 50 % und für den Unterhaltsbeitrag 100 %

Höhe

  • Maßnahmebeitrag:
    Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu EUR 15.000,00 und die tatsächlich angefallenen Kosten für die Anfertigung eines Prüfungs- oder Meisterstücks bis zur Hälfte, höchstens jedoch EUR 2.000,00
  • Unterhaltsbeitrag:
    • Basisbeitrag bis zu EUR 841,00
    • Erhöhungsbetrag für Verheiratete/Verpartnerte bis zu EUR 235,00
    • Erhöhungsbetrag je Kind für welches der Teilnehmer kindergeldberechtigt ist bis zu EUR 235,00
  • Kinderzuschlag Alleinerziehende für EUR 150,00 je Kind

Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Art der Förderung

  • zinsvergünstigtes Darlehen

Es handelt sich zivilrechtlich gesehen um einen (normalen) Kredit. Wurde Ihnen das "Aufstiegs-BAföG" grundsätzlich bewilligt, darf die KfW Ihren Kreditantrag jedoch nicht ablehnen.

Laufzeit

  • Zehn Jahre (bis zu sechs Jahre tilgungsfrei)

Rückzahlung

  • monatliche Raten von mindestens EUR 128,00
  • wahlweise fester oder variabler Zinssatz
  • Rückzahlung in Teilbeträgen möglich

Teilweiser Erlass- und Stundungsmöglichkeiten (nur auf Antrag) bei:

  • bestandener Abschlussprüfung
  • Existenzgründung und Einstellung von Auszubildenden/Arbeitnehmern innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme
  • geringem Einkommen
  • Pflege eines bis zu neunjährigen oder behinderten Kindes bzw. eines nahen Angehörigen bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 30 Stunden

Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase

Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag enden mit Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht abgehalten wird. Diese Leistungen können auf gesonderten Antrag (Formblatt G) jedoch für die Zeit zwischen Lehrgangsende und Prüfung (maximal für drei Monate) als Darlehen fortgesetzt werden. Die Prüfung muss zum erstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion