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Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden. Grundvoraussetzung ist, dass die Entscheidung, gegen die Sie sich wenden wollen, ein sogenannter "Verwaltungsakt" ist (Näheres unter Voraussetzungen).

Mit dem Widerspruch leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird. Oft wird in diesem Zusammenhang auch vom Vorverfahren gesprochen.

Das Widerspruchsverfahren ist zudem regelmäßig Voraussetzung für die Eröffnung des Klageweges.

Ansprechstelle

Behörde, die den Bescheid erlassen hat (sofern in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides nicht eine andere bestimmt)

-> Amt24-Behördenwegweiser(Geben Sie unter Was? z. B. "Landratsamt" und den Ort ein)