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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie "Rettungsbeihilfen" (RL RH/2015), Nr. 03091

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus aus Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können ein Förderdarlehen der SAB beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Liquidität vorübergehend zu stützen, um eine langfristige Rentabilität wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Was wird gefördert?

  • vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzepts (Rettungsbeihilfe)
  • Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

Was wird finanziert?

Rettungsbeihilfe
Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes, zum Beispiel:

  • für Wareneinkauf
  • für Personal

Umstrukturierungsbeihilfe
zusätzlich zur Rettungsbeihilfe Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit

  • Vergleichen mit Lieferanten
  • der Schließung von Teilbereichen
  • der Umstellung von Betriebsabläufen

Was kann nicht finanziert werden?

  • Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
  • Steuern und öffentliche Abgaben
  • Entnahmen / Leistungen an die Inhaber / Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
  • Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Konditionen

- Darlehen nach Teil A -

Art der Förderung
Darlehen als Anteilsfinanzierung

Auszahlung
100 %

Zinssatz
individuell zu vereinbaren

Höhe, Laufzeiten
Rettungsbeihilfe:

  • maximal sechs Monate
  • bis zu EUR 1,5 Millionen (mindestens EUR 20.000)

Festzinssatz für die gesamte Laufzeit (nicht unter dem Referenzsatz der Europäischen Kommission)

Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe:

  • maximal 18 Monate
  • bis zu EUR 500.000 (mindestens EUR 20.000)

Umstrukturierungsbeihilfe:

  • maximal 60 Monate
  • bis zu EUR 500.000 (mindestens EUR 20.000)

Sicherheiten
alle zumutbaren, mindestens persönliche Haftung der Inhaber / Gesellschafter (Bürgschaft einschließlich notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung).

- Bürgschaften nach Teil B -

Höhe, Laufzeiten
Rettungsbeihilfe:

  • maximal sechs Monate
  • maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens, bis zu EUR 1,2 Millionen

Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe:

  • maximal 18 Monate
  • maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens, bis zu EUR 400.000 (mindestens EUR 20.000)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die Förderung ist nur einmal möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.