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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, Nr. 05110

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können ein Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen, um sich zu festigen beziehungsweise zu sanieren. Anliegen der Förderung ist es, Standort, Know-how und Arbeitsplätze in Sachsen zu halten.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

  • vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
  • Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

Was wird finanziert?

Rettungsbeihilfe
Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes, zum Beispiel:

  • für Wareneinkauf
  • für Personal

Umstrukturierungsbeihilfe
zusätzlich zur Rettungsbeihilfe Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit:

  • Vergleichen mit Lieferanten
  • der Schließung von Teilbereichen
  • der Umstellung von Betriebsabläufen

Was kann nicht finanziert werden?

  • Zins und Tilgung sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
  • Steuern und öffentliche Abgaben
  • Entnahmen / Leistungen an die Inhaber / Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
  • Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Konditionen

Art der Förderung
Darlehen als Anteilsfinanzierung

Höhe
in der Regel mindestens EUR 20.000 bis maximal EUR 500.000

Auszahlung
100 %

Laufzeiten, Zinssatz

  • Rettungsbeihilfe:
    • maximal sechs Monate
    • in der Regel endfällig
    • marktüblicher Festzins für die gesamte Laufzeit
  • Umstrukturierungsbeihilfe:
    • maximal 60 Monate
    • monatliche Tilgung
    • marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit

Sicherheiten

  • persönliche Haftung der Inhaber / Gesellschafter obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
  • weiterhin: freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die Förderung ist nur einmal möglich
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.