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Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen erhalten auf Anfrage Auskunft aus dem Kompensationsflächenkataster über Flächen, für die

  • naturschutzrechtliche Aufwertungen festgesetzt sind oder
  • naturschutzrechtliche Aufwertungen erfolgten

Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit den festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen im sogenannten Kompensationsflächenkataster erfasst.

Das elektronisch geführte Verzeichnis enthält die Bezeichnung der betreffenden Flurstücke, die Namen ihrer Eigentümer und Nutzer sowie nähere Angaben zu den Eingriffen bzw. der Kompensationsmaßnahme.

Hinweis: In das Kompensationsflächenkataster können auch Flächen aufgenommen werden, die sich für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen eignen.

Das Kompensationsflächenkataster unterstützt als Instrument zur Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den rechtmäßigen und effizienten Vollzug der Eingriffsregelung aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz (§§ 8 ff. SächsNatSchG). Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden sind zuständig für die Prüfung und Bewertung der Kompensationsmaßnahmen und haben diesen zuzustimmen. Dort werden auch die entsprechenden Kataster geführt.