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Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss als Techniker* / Betriebswirt / oder Gestalter erworben haben, können Sie diesen als gleichwertig mit einem entsprechenden Fachschulabschluss anerkennen lassen.

Sie haben im Freistaat Sachsen einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikationen mit einem landesrechtlich geregelten Abschluss der Fachschule als

Staatlich geprüfter Techniker eines Fachbereichs

  • Bautechnik
  • Bekleidungstechnik
  • Bergbautechnik
  • Bohrtechnik
  • Chemietechnik
  • Elektrotechnik
  • Farb- und Lacktechnik
  • Feinwerktechnik
  • Geologietechnik
  • Gießereitechnik
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Holztechnik
  • Informatik
  • Kälte- und Klimasystemtechnik
  • Fahrzeugtechnik
  • Kunststofftechnik
  • Lebensmitteltechnik
  • Maschinentechnik
  • Mechatronik
  • Medizintechnik
  • Metallbautechnik
  • Textiltechnik

Staatlich geprüfter Betriebswirt eines Fachbereichs

  • Betriebswirtschaft
  • Hotel- und Gaststättengewerbe

Staatlich geprüfter Gestalter eines Fachbereichs

  • Kommunikationsdesign

Sie können auch ohne eine Anerkennung in diesen Berufen arbeiten, sie sind  im Freistaat Sachsen nicht reglementiert. Dennoch kann eine Anerkennung sinnvoll sein, damit Ihre berufliche Befähigung von einem Arbeitgeber angemessen berücksichtigt werden kann. Das Verfahren der Gleichwertigkeitsfeststellung ist im Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) geregelt.

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit beziehungsweise eine Anerkennung überprüft das Landesamt für Schule und Bildung auf der Grundlage Ihrer Nachweise, ob und in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den jeweiligen Abschlüssen im Freistaat Sachsen entspricht. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen, zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen.

Achtung! Die Gleichwertigkeit "Grüner Berufe" aus dem Ausland mit Abschlüssen an landwirtschaftlichen Fachschulen des Freistaates Sachsen prüft das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion