Inhalt

Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 4 Bundes-Apothekerordnung (AAppO)

Um den Apotheker-Beruf ausüben zu können, müssen Sie über die entsprechende Approbation verfügen. Die Beantragung erfolgt in Sachsen bei der Landesdirektion.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.