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Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Zahnärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission der Landesdirektion Sachsen für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern (Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit: zehn Semester und sechs Monate) an einer wissenschaftlichen Hochschule, eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen Pflegedienst von einem Monat, einer Famulatur von vier Wochen und die Zahnärztliche Prüfung. Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus:

  • dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1),
  • dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) und
  • dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3).

Die Zulassung beantragen sie für jeden Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einzeln. Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt. Das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe bestellt Vorsitzende, Mitglieder und deren Stellvertreter. Das Landesprüfungsamt kann zudem Vertreter zu den Prüfungen entsenden.