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Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Altenpfleger, Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Logopäde, Masseur / medizinischer Bademeister, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Notfallsanitäter, Orthoptist, pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Podologe, technischer Assistent in der Medizin

Möchten Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sollten Sie über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie die Erlaubnis erhalten, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Die Erlaubnis benötigen Sie für die Berufe als:

  • Altenpfleger
  • Diätassistent
  • Ergotherapeut
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Logopäde
  • Masseur / medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäter
  • Orthoptist
  • pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Physiotherapeut
  • Podologe
  • Technischer Assistent in der Medizin

Vorübergehende Berufsausübung

Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.