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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Meisterbonus (RL Meisterbonus), Nr. 07081

Meister* der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen und Fachmeister (förderbare Abschlüsse siehe Anlage zur Richtlinie) erhalten nach bestandener Prüfung auf Antrag einen Meisterbonus von EUR 2.000.

Mit der Zuwendung honoriert der Freistaat Sachsen die Bereitschaft, sich im gewerblich-technischen, im land- und forstwirtschaftlichen oder im hauswirtschaftlichen Bereich beruflich weiterzubilden.

Konditionen

Art der Förderung

zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 pro Absolvent

(Details: siehe Föderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zuwendung.

Ansprechstelle

Die für die jeweilige Aufstiegsfortbildung zuständige Stelle:

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion