Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Meisterbonus (RL Meisterbonus), Nr. 07081
Meister* der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen und Fachmeister (förderbare Abschlüsse siehe Anlage zur Richtlinie) erhalten nach bestandener Prüfung auf Antrag einen Meisterbonus von EUR 2.000.
Mit der Zuwendung honoriert der Freistaat Sachsen die Bereitschaft, sich im gewerblich-technischen, im land- und forstwirtschaftlichen oder im hauswirtschaftlichen Bereich beruflich weiterzubilden.
Konditionen
Art der Förderung
zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 pro Absolvent
(Details: siehe Föderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zuwendung.
Ansprechstelle
Die für die jeweilige Aufstiegsfortbildung zuständige Stelle:
- Handwerkskammern in Sachsen
- Karte aller Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 91
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion