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Beantragung eines Europäischen Berufsausweises (European Professional Card - EPC)

Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card - EPC) ist ein elektronischer Nachweis über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der Berufsausweis wird Ihnen auf Antrag in einem Online-Verfahren ausgestellt. Das EBA-Verfahren ist einfach und schnell.

Sie können den Europäischen Berufsausweis aktuell für folgende Berufsqualifikationen aus der EU und dem EWR beantragen:

Gesundheits- und Krankenpfleger* (Krankenpfleger für allgemeine Pflege)

  • Apotheker
  • Physiotherapeut
  • Bergführer
  • Immobilienmakler

Der Europäische Berufsausweis bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes hilft Ihnen bei Ihrem Antrag und überprüft, ob er richtig ausgefüllt und vollständig ist. Die zuständige Stelle prüft auch die Echtheit und Gültigkeit Ihrer Dokumente.
  • Die zuständige Stelle im Aufnahmeland erhält dann automatisch alle Dokumente und prüft Ihre Berufsqualifikation (Berufsanerkennung). Über das Online-Verfahren wissen Sie immer, wo Ihre Dokumente bearbeitet werden.
  • Ihre Dokumente bleiben im Online-System. Bei einem Umzug in ein anderes Aufnahmeland können Sie schneller einen neuen Antrag stellen.
  • Wenn die zuständige Stelle im Aufnahmeland innerhalb der vorgegebenen Frist keine Entscheidung trifft, erhalten Sie automatisch den Berufsausweis.
  • Sie können ein Zertifikat als PDF-Datei erhalten und einem potenziellen Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber kann das Zertifikat online überprüfen.

Achtung! Auch mit dem Europäischen Berufsausweis müssen Sie oft noch eine spezielle Erlaubnis beantragen, damit Sie in dem Beruf arbeiten dürfen. Sie müssen in einigen Berufen auch Ihre Sprachkenntnisse in der Sprache des Aufnahmelandes nachweisen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständigen Stellen des Aufnahmelandes unterstützen Sie im Erlaubnisverfahren.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion