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Antrag auf Gewährung eines zinslosen Darlehens nach § 3 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Als Beschäftigte beziehungsweise als Beschäftigter können Sie für die Zeit, in der Sie nahestehende Angehörige pflegen, beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen hilft Ihnen, den während der Freistellung entstehenden Verdienstausfall abzufedern.

Konditionen

Art der Förderung
zinsloses Darlehen

Höhe

  • bis zur Hälfte der Differenz des Nettogehaltes vor und während der Familienpflegezeit
  • mindestens EUR 50,00

Auszahlung
in monatlichen Raten

Laufzeit
bis zum Ende der Freistellung

Rückzahlung

  • bis 48 Monaten nach Ende der Pflegezeit in monatlichen Raten
  • im Härtefall Möglichkeit der Stundung oder des teilweisen Erlasses