Antrag auf Gewährung eines zinslosen Darlehens nach § 3 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Als Beschäftigte beziehungsweise als Beschäftigter können Sie für die Zeit, in der Sie nahestehende Angehörige pflegen, beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen hilft Ihnen, den während der Freistellung entstehenden Verdienstausfall abzufedern.
Konditionen
Art der Förderung
zinsloses Darlehen
Höhe
- bis zur Hälfte der Differenz des Nettogehaltes vor und während der Familienpflegezeit
- mindestens EUR 50,00
Auszahlung
in monatlichen Raten
Laufzeit
bis zum Ende der Freistellung
Rückzahlung
- bis 48 Monaten nach Ende der Pflegezeit in monatlichen Raten
- im Härtefall Möglichkeit der Stundung oder des teilweisen Erlasses