Inhalt
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung (RL Wohnraumanpassung - RL WRA) , Nr. 00790

Sie möchten Ihre Wohnung umbauen, weil Sie als Bewohner* oder Ihre im Haushalt lebenden Angehörigen in der Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind? Um Nutzungseinschränkungen des Wohnraumes zu beseitigen, können Sie einen Zuschuss aus diesem Förderprogramm beantragen.

Was wird gefördert?
  • Umbaumaßnahmen in Wohnraum (Flure, Türen, Wohn-, Schlafräume, Küchen, Sanitärräume) zur besseren Wohnraumnutzung bei voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität, orientiert an den technischen Regeln des barrierefreien Bauens (DIN 18040-2 Kapitel 5)
  • abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
bis zu 80,0 % der förderfähigen Gesamtkosten

  • Barriere-Reduzierung: maximal EUR 8.000
  • rollstuhlgerechter Umbau: maximal EUR 20.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion