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Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase. Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung.

Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt oder der Ärztin die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Ansprechstelle

Kinder- und Jugendarzt oder Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes