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Die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beinhaltet seit dem 01.01.2010 auch die früher gesondert durchzuführende Abgasuntersuchung. Ohne bestandene Hauptuntersuchung und somit auch Abgasuntersuchung ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.

Mit der Hauptuntersuchung wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht. Bei der Abgasuntersuchnung wird speziell das Abgasverhalten überprüft. Beide Untersuchungen werden zusammen durchgeführt. Der Abgasuntersuchungsteil kann aber auch von dafür speziell anerkannten Kfz-Werkstätten vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Bei der Hauptuntersuchung wird das Ergebnis dieser Werkstattprüfung dann berücksichtigt.

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Eine Auswahl an Prüforganisationen