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Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Achtung! Zur Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde sind Sie jedoch verpflichtet bei

  • Umzug in das Ausland
  • Auszug aus einer Wohnung, ohne eine neue Wohnung zu beziehen