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Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.

Hinweis: Zum 01.01.2024 wurde der Dokumenttyp "Kinderreisepass" abgeschafft und wird nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Vor dem 01.01.2024 bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Seit dem 01.01.2024 genügt für Kinder bei Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Hinweis: Die Miteintragung der Kinder in den Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, noch vorhandene Eintragungen haben ihre Gültigkeit seit dem 26.06.2012 verloren.