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Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion wird unverzüglich veranlasst.

Veranlassen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde, die Ihren Personalausweis auch ausgestellt hat, wird die Entsperrung in der Regel sofort durchgeführt, so dass Sie auf die Information der erfolgreich durchgeführten Entsperrung gleich warten können.

Nehmen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde Ihres aktuellen Wohnortes vor, die aber Ihren Personalausweis nicht ausgestellt hat, wird sie Ihr Entsperrersuchen in der Regel sofort an Ihre "ausstellende Personalausweisbehörde" weiterleiten, damit diese unverzüglich die Entsperrung veranlasst. Dies kann wegen unterschiedlicher Dienstzeiten der Behörden und längerer Kommunikationswege jedoch gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.