Inhalt
  • Antragsbearbeitung: bis zu 3 Monate nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen
  • Prüfung der wesentlichen Unterschiede ("Gleichwertigkeitsprüfung") bei Antragstellenden aus Drittstaaten:
    allgemein bis zu vier Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und gutachterlichen Stellungnahmen

Hinweis: Insbesondere wenn ein Gutachter hinzugezogen wird, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.