- Antragsbearbeitung: bis zu 3 Monate nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen
- Prüfung der wesentlichen Unterschiede ("Gleichwertigkeitsprüfung") bei Antragstellenden aus Drittstaaten:
allgemein bis zu vier Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und gutachterlichen Stellungnahmen
Hinweis: Insbesondere wenn ein Gutachter hinzugezogen wird, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.