Inhalt

Hinweis: Die Förderung im Rahmen der Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum ist mit dem 25. März 2021 ausgelaufen. Antragsstellungen sind derzeit nicht möglich.

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum nach der Richtlinie "Wohneigentum ländlicher Raum", Nr. 00741

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus im ländlichen Raum kaufen oder bauen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsvergünstigtem Darlehen von bis zu EUR 80.000.

Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Erweiterungs- und Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich. Als ländlicher Raum ist das Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme der Gebiete der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz definiert.

Was wird gefördert?

  • Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum im ländlichen Raum
  • Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau, sofern im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich
  • Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum
  • Erweiterung von bestehendem Wohnraum

Konditionen

Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen

Höchstbetrag:

  • maximal EUR 80.000 für Neubau/Erwerb und Umbau
  • maximal EUR 40.000 für zeitgemäße Sanierung und Erweiterung

Eigenanteil:
mindestens 20 % der Gesamtkosten

Zinssatz:

  • 0,75 % p.a. für die gesamte Laufzeit
  • Bereitstellungszinsen: Ab 13. Monat nach Förderzusage in Höhe des Darlehenszinses

Auszahlung:

  • grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abrufbar
  • bei Neubau, Erwerb oder Umbau: mindestens EUR 5.000 in bis zu 5 Teilbeträgen nach Baufortschritt oder nach Abschluss der Maßnahme
  • bei Sanierung oder Erweiterung: regelmäßig in zwei gleich hohen Raten (Auszahlung der Schlussrate erst nach Abschluss der Baumaßnahmen).

Laufzeit:
bis zu 25 Jahre

Rückzahlung:

  • Rückzahlung in gleichmäßigen Raten (2 Jahre tilgungsfrei), Tilgungssatz ca. 3,99%
  • jährliches Sondertilgungsrecht (mindestens EUR 2.000)

Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die Höhe der Zinsen legt das Sächsische Staatsministerium des Innern fest
  • Das Gesamtvorhaben soll über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanziert sein.
  • Bei Teilnahme am Programm "Wohneigentum" des Freistaates Sachsen ist die Förderung ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.