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Für den Fernbus-Linienverkehr gelten EU-weit einheitliche Fahrgastrechte. Verzögert sich beispielsweise die Abfahrt zu einer über 250 Kilometer weiten Fahrt um mehr als zwei Stunden, ist Ihnen der Fahrpreis zu erstatten oder alternativ die Fortsetzung der Fahrt anzubieten. Andernfalls können Sie zusätzlich eine Entschädigung in Höhe des halben Fahrpreises verlangen.

Es gelten folgende Regelungen (Auszug):

Annullierung, Überbuchung oder Verspätung

Fährt der Bus voraussichtlich mehr als 120 Minuten später ab, ist die Fahrt überbucht oder wird sie abgesagt, muss Ihnen der Beförderer

  • die Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Bedingungen anbieten (gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung) oder
  • den Fahrpreis erstatten und Sie schnellstmöglich zum ursprünglichen Abfahrtsort zurückbringen

Geschieht dies nicht, besteht zusätzlich zur Fahrpreiserstattung ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises.

Bei einer Verspätung um mehr als 90 Minuten oder einer Annullierung von einem Busbahnhof sind dem Fahrgast anzubieten:

  • Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen
  • falls erforderlich Hotelzimmer für bis zu zwei Nächte (mit bis zu EUR 80,00 Kosten pro Nacht)

Darüber hinaus bestehen besondere Fahrgastrechte für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Mindestanforderungen an die Reiseinformationen.

Hinweis: Der Beförderer muss Sie spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit über die Lage und über die voraussichtliche Abfahrtszeit informieren.

Zuständige Stelle

  • der jeweilige Beförderer (Verkehrsunternehmen)