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Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe

Lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse nicht einvernehmlich lösen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) hat zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Die Schlichtungsstelle beim DSGV ist durch das Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit dem betroffenen Geldinstitut lösen. Sie sollten im ersten Schritt zunächst dort um Klärung bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.