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Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten. Das Bußgeldverfahren beginnt zumeist mit einer Anhörung.

Zusätzlich zur Erhebung eines Bußgeldes können in manchen Fällen die Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die jeweilige Ordnungswidrigkeit bezieht. Das kann zum Beispiel eine Waffe sein, die ohne entsprechende Erlaubnis erworben wurde oder auch mitgeführtes Falschgeld.

Zuständigkeit

Je nachdem, um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt, sind unterschiedliche Bußgeldstellen zuständig. Kontaktangaben entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.

Hinweis: Ordnungswidrigkeiten auf Autobahnen verfolgt und ahndet die Landesdirektion Sachsen.