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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Europagedankens und der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit nach Teil 3 der Richtlinie "Internationale Zusammenarbeit", Nr. 08340

Der Freistaat Sachsen gewährt auf Antrag Zuschüsse für Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen, einschließlich der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit. Weiterhin sollen Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Europe Direct Informationszentren (EDIC) unterstützt werden.

Förderfähige Projekte:

  • Informationsmaterialien zur Verbreitung des Europagedankens mit hoher multiplikatorischer Wirkung zu politischen Entscheidungsprozessen
  • Informationsveranstaltungen, zum Beispiel Konferenzen, Seminare, Symposien, Workshops
  • Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • Exkursionen an Standorte der Organe, Institutionen und interinstitutionellen Einrichtungen der Europäischen Union in Deutschland, Brüssel, Straßburg und Luxemburg

Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der EDIC:

  • Das Modul "Besucherzentrum" ist nicht förderfähig.

Konditionen

Art der Förderung

  • Projekt- und Modulförderung (Anteilsfinanzierung bzw. Komplementärförderung)
  • zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • Europagedanke: maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal EUR 10.000
  • Module der EDIC: Anteilsfinanzierung, maximal 50 % der Ausgaben der Kommunikationsaktivitäten

Förderfähige Ausgaben

  • Bagatellgrenze: Projekte mit förderfähigen Ausgaben von bis zu EUR 500,00 können nicht berücksichtigt werden
  • Höchstförderung: EUR 50.000 / Jahr

Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben, die unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind, insbesondere folgende:

Reisekosten

  • Reisekosten für Referenten
  • Fahrtkosten für Veranstaltungsteilnehmer
  • Verpflegungskosten für Veranstaltungsteilnehmer bis zu EUR 20,00 pro Person und Tag
  • für Kinder- und Jugendgruppen: bei mehrtägigen Veranstaltungen für Übernachtung und Verpflegung je Person bis zu EUR 60,00 / Tag

Honorare für externe Referenten

  • EUR 50,00 / Stunde Vortragszeit
  • maximaler Tagessatz: EUR 400,00

Projektbezogene Ausgaben für Mieten: Raummiete in angemessenem Umfang

Verwaltungsausgaben: bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ohne Einzelnachweis

Ausgaben für Sachmittel: projektbezogene Ausgaben für Sachmittel, zum Beispiel Eintrittsgelder, Versicherungen oder GEMA

Sonstige Ausgaben

  • für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen
  • für investive Ausrüstungsgegenstände, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind und nicht zur Grundausstattung einer Einrichtung gehören
  • für Öffentlichkeitsarbeit

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung