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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für schulübergreifende Digitalisierungsprojekte nach der Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung regionaler und landesweiter Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens (VwV RegioDigis) - 06803

Der Freistaat Sachsen fördert regionale und landesweite Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens. Schulträger erhalten auf Antrag Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Vorhaben, die sinnvollerweise nicht von einer einzelnen Schule oder von einem einzelnen Schulträger umgesetzt werden.

Gefördert wird in den Bereichen:

  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten, beispielsweise:
    • Lernplattformen
    • Apps
    • pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen
    • Portale
    • Landesserver und Cloudangebote
  • Ausstattung von Einrichtungen der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung sowie von Schulen mit landesweiter Bedeutung mit
    • den erforderlichen Dateninfrastrukturen,
    • drahtlosen Netzzugängen sowie
    • Anzeige- und Interaktionsgeräten, einschließlich entsprechender Steuerungsgeräte
  • Entwicklung von Systemen, Werkzeugen und Diensten, die dem Ziel dienen,
    • bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen,
    • die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder
    • die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern
  • Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern

Die Förderung bezieht Planung, Aufbau und Inbetriebnahme (Integration, Umsetzung und Installation) ein.

Nicht finanziert werden insbesondere:

  • die Beschaffung von mobilen Endgeräten wie Smartphones, Laptops, Notebooks und Tablets
  • nicht projektbezogene, laufende Personal- und Sachausgaben
  • Ausgaben für Betrieb, Wartung und IT-Support
  • Lehr-Lern-Infrastrukturen, Systeme, Werkzeuge oder Dienste zur Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen, die durch den Zuwendungsempfänger kommerziell beziehungsweise mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Konditionen

Art der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • in der Regel 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Mindestbetrag

  • EUR 10.000

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.