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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Nr. 03540)

Wenn Sie als Eigentümer/in oder Besitzer/in eines Kulturdenkmals Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Pflege vornehmen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Die Denkmalschutzbehörde unterstützt Sie damit bei der Erfüllung Ihrer besonderen Pflichten, die sich aus dem Besitz eines Kulturdenkmals und der damit verbundenen Verantwortung ergeben.

Konditionen

Zuwendungsart
Projektförderung

Finanzierungsart
Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung

Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Fördersatz
bei Anteilfinanzierung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen (in Ausnahmefällen bis zu 90 %)
bei Festbetragsfinanzierung 25 % der Gesamtkosten

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.