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Allgemeine Informationen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat bestellt.

Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Gemäß §193 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 9 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, diese Kaufverträge auszuwerten und in einer Kaufpreissammlung zu führen.

Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Marktteilnehmer (Käufer bzw. Verkäufer) angewiesen. Gemäß § 197 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind diese zur Auskunft verpflichtet. Die Daten sind ausschließlich für die Auswertungen im Gutachterausschuss bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden nicht in die Kaufpreissammlung übernommen.

Autor: Thomas Etzel 
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis