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Allgemeine Informationen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat bestellt.

Nach Maßgabe des § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 10 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ermittelt der Gutachterausschuss zum Ende jeden geraden Kalenderjahres Bodenrichtwerte für das Gebiet des Vogtlandkreises.

Der Bodenrichtwerte ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück (Bodenrichtwertgrundstück), dessen Eigenschaften für ein bestimmtes Gebiet (Bodenrichtwertzone) typisch sind. Sie werden in EUR/m² Grundstücksfläche ermittelt. In bebauten Gebieten wurden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert!

Aus den dargestellten Bodenrichtwertzonen ist kein Baurecht ableitbar. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung oder der Baugenehmigungsbehörde können aus den Angaben der Bodenrichtwertkarte nicht abgeleitet werden. Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung. Sie dienen zur Orientierung aller am Grundstücksmarkt Interessierten.