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Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem bundesrechtlich geregelten Abschluss in Berufen der Forstwirtschaft (Anerkannte Ausbildungsberufe)

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss oder eine Ausbildung absolviert haben und die Absicht haben, in Deutschland zu arbeiten, so können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses von der zuständigen Behörde feststellen lassen. Dabei erfolgt die Überprüfung eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises hinsichtlich seiner Gleichwertigkeit mit einem bundesrechtlich geregelten "Referenzberuf".

Dieses Recht gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der Antragsteller. In den Grünen Berufen kann in Deutschland jeder, der über eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis verfügt, auch ohne Anerkennung des Ausbildungsberufes arbeiten.

Zu den Referenzberufen im Bereich Forstwirtschaft zählen die anerkannten Ausbildungsberufe nach § 4 Berufsbildungsgesetz (-> siehe "Voraussetzungen").

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.