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Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Altersgerecht umbauen", KfW-Programm Nr. 159

Mit diesem Programm können Sie Vorhaben finanzieren, die Barrieren in Wohnungen reduzieren oder den Einbruchschutz erhöhen.

Was wird gefördert?

Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnimmobilien, zum Beispiel Einbau von Aufzügen, Verbreiterung von Türen, Anpassung der Sanitärobjekte.

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung:

  • Wege zu Gebäuden und Maßnahmen im Wohnumfeld
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Treppen, Stufen und Schwellen
  • Raumgeometrie / Raumzuschnitt und Schwellenabbau
  • Badumbau / Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren, Türspione
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, einbruchhemmende Gitter und Rollläden
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktionen

Weitere Maßnahmen

  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
  • Kauf von barrierearmen, saniertem Wohnraum

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen als Eigentümer* oder Ersterwerber von

  • Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) oder
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern

Was wird nicht gefördert?

    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • gewerblich genutzte Gebäude und Flächen
    • Pflege- und Alterswohnheime

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Konditionen

Darlehenshöhe
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Höchstbetrag
EUR 50.000 je Wohneinheit

Zinsbindung
5 oder 10 Jahre

Zinssatz
gemäß den aktuellen Konditionen am Tag der Zusage

Auszahlung

  • 100 %
  • die Auszahlung ist in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich

Laufzeit

  • Annuitätendarlehen: 4 bis 30 Jahre
  • Endfälliges Darlehen: 4 bis 10 Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)

Tilgung

  • Annuitätendarlehen:
    • tilgungsfreie Anlaufjahre (SAB: grundsätzlich 2 Jahre)
    • danach gleich hohe monatliche Raten
    • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der ersten Sollzinsbindung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgenommen die Kreditvariante derselben Förderung (KfW 159) sowie bestimmte Vorsorge-Förderungen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.