Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen nach der Richtlinie "InnoStartBonus"
Der Freistaat Sachsen fördert potenzielle Gründer* mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines Wettbewerbs nach Förderaufruf.
Als innovativ gelten Geschäftsideen, wenn diese der Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial dienen oder Neuerungen beinhalten, die eine wesentliche Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren, Prozessen oder Geschäftsmodellen mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft.
Konditionen
Art der Förderung
Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Höhe
- EUR 1.000 im Monat zzgl. EUR 100,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind
Auszahlung
- Monatliche Auszahlung pro Gründer für die Zeit vor der Gründung (max. sechs Monate)
- Auszahlung der Raten in einer Summe für die Zeit nach der Gründung erst bei Nachweis der Gründung (bis max. zum zwölften Monat des Förderzeitraumes)
Hinweise:
- Liegt bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beginn der ersten Auszahlung kein Nachweis der Gründung des Unternehmens vor, wird die zweite Rate nicht mehr gewährt und ausgezahlt.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion