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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen nach der Richtlinie "InnoStartBonus"

Der Freistaat Sachsen fördert poten­zielle Gründer* mit innova­tiven Geschäfts­ideen im Rahmen eines Wettbewerbs nach Förder­aufruf.

Als innovativ gelten Geschäftsideen, wenn diese der Reali­sierung von etwas Neuem mit Markt­po­tenzial dienen oder Neuerungen beinhalten, die eine wesent­liche Verbes­serung von Produkten, Dienst­leis­tungen, Verfahren, Prozessen oder Geschäfts­mo­dellen mit einem gestei­gerten Kunden­nutzen hervorruft.

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Höhe

  • EUR 1.000 im Monat zzgl. EUR 100,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind

Auszahlung

  • Monatliche Auszahlung pro Gründer für die Zeit vor der Gründung (max. sechs Monate)
  • Auszahlung der Raten in einer Summe für die Zeit nach der Gründung erst bei Nachweis der Gründung (bis max. zum zwölften Monat des Förderzeitraumes)

Hinweise:

  • Liegt bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beginn der ersten Auszahlung kein Nachweis der Gründung des Unternehmens vor, wird die zweite Rate nicht mehr gewährt und ausgezahlt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion